Zusammenhang zwischen EnEV und Umweltschutz

 

Der Primärenergieverbrauch in Deutschland beträgt derzeit jährlich 491,4 Millionen t SKE (Steinkohleeinheiten), das entspricht 4000,5 Milliarden kWh. Der Endenergieverbrauch ergibt sich zu 314,2 Millionen t SKE (2557,9 Mrd. kWh) [1].

Ein Großteil dieser Energie dient der Erzeugung von Raumwärme und Warmwasser. Allein zur Bereitstellung der Raum­wärme werden jedes Jahr 104,0 Mio. t SKE benötigt [2]. Dies entspricht einem Anteil am jährlichen Endenergieverbrauch von 32,82 %. Weitere 15,9 Mio. t SKE entfallen auf die Erzeugung von Warmwasser, d. h. 5,02 % der Endenergie. Hieran ist zu erkennen, dass der Energieverbrauch maßgeblich durch den Gebäudesektor, respektive der Qualität von Gebäuden und deren technischer Ausstattung, beeinflusst wird.

Bereinigter Endenergieverbrauch in Deutschland im Jahr 2002

Bereinigter Endenergieverbrauch in Deutschland im Jahr 2002. Daten aus [2].


Die Verteuerung und Verknappung natürlicher Energiereserven zwingt sowohl aus ökonomischer wie ökologischer Sicht, mit den vorhandenen Ressourcen verantwortungsbewusst umzugehen. Schätzungen gehen davon aus, dass bei heutigem Förderniveau Kohle noch ca. 170 Jahre, Erdgas ca. 65 Jahre und Erdöl rund 43 Jahre wirtschaftlich abbaubar sein wird [3].

Diese Rohstoffe haben den größten Anteil an der Energiegewinnung. So wird der Bedarf an Heizenergie in deutschen Haushalten zu rd. 4/5 mittels fossiler Energieträger, wie Gas, Heizöl oder Kohle, gedeckt. Bei deren Verbrennung gelangen erhebliche Mengen klimawirksamer Gase in die Atmosphäre, insbesondere Kohlendioxid. Es gilt heute als gesichert, dass dies zur globalen Klimaerwärmung durch den sog. Treibhauseffekt beiträgt.

Heizenergieträger für dt. Haushalte im Jahr 2002

Heizenergieträger für dt. Haushalte im Jahr 2002. Daten aus [4].


1995 hat sich die Bundesrepublik Deutschland selbst dazu verpflichtet, die energiebedingten CO2-Emissionen bis 2005 gegenüber 1990 um 25 % zu verringern. Im Kyoto-Protokoll von 1997 haben sich die Mitgliedsländer der EU dazu verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasen (CO­2, CH4, N2O, usw.) für den Zeitraum von 2008 bis 2012 gegenüber dem Niveau von 1990 um 8 % zu reduzieren, wobei sich Deutschland im Rahmen der europäischen Lastenverteilung dazu verpflichtet hat, seinen Ausstoß um 21 % zu reduzieren. 2002 haben die europäischen Mitgliedsländer das Protokoll ratifiziert.

Darüber hinaus gab es auch schon in der Vergangenheit Bemühungen seitens des Gesetzgebers, den Energieverbrauch zu reduzieren. Für den Bausektor sei hier exemplarisch die Wärmeschutzverordnung (WSchVO) genannt, die 1977 in ihrer ersten Fassung in Kraft trat. Sie wurde seit dieser Zeit mehrmals geändert und das Anforderungsniveau an den baulichen Wärmeschutz mit jeder Novellierung gesteigert. Die dritte und letzte Wärmeschutzverordnung trat 1995 in Kraft. Am 1. Februar 2002 wurde sie von der Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst. Am 8. Dezember 2004 trat die heute gültige Fassung in Kraft. In der Entwicklung der EnEV hat der Gesetzgeber auf eine bloße Fortschreibung der bis dahin gültigen Wärmeschutzverordnung verzichtet. Vielmehr vereint die EnEV die Wärmeschutz- mit der Heizungsanlagen-Verordnung vor dem Hintergrund einer gesamtenergetischen Betrachtung des Gebäudes. Es wurde damit auch ein neuer Grenzwert eingeführt, der bezogene Jahres-Primärenergiebedarf Q´´P. Der Primärenergiebedarf stellt diejenige Energiemenge dar, die außerhalb der Systemgrenze des Gebäudes aufgebracht werden muss, um den ermittelten Heizenergiebedarf innerhalb der Systemgrenze zu decken.  Dabei werden die einzelnen Energieträger primärenergetisch verschieden bewertet.

Die EnEV gilt allerdings nicht nur für den Bereich der Neubauten. Rund 80 % des gesamten Gebäudebestandes wurde bis 1983 gebaut, d. h. noch vor Inkrafttreten der zweiten Wärmeschutzverordnung (1984). Ein Großteil dieser Gebäude entspricht noch nicht dem heutigen Wärmeschutz-Standard. Somit weist dieser Sektor erheblichen Nachholbedarf auf. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis für Bestandsmaßnahmen deutlich schlechter als für Maßnahmen im Neubau ausfällt. Nach Schätzungen liegt hier das wirtschaftlich vertretbare Energie-Einsparpotenzial bei 50 % [5]. Da die EnEV auch an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden ist, greift die Verpflichtung zur Nach- bzw. Umrüstung erst bei ohnehin geplanten Modernisierungen oder nach einer Übergangsfrist. Gegenüber der Wärmeschutzverordnung wurden die Anforderungen dem Stand der Technik und Wirtschaftlichkeit angepasst.

In Folge von Zusammenführung der WSchVO und der HeizAnlV ergibt sich für den Bauherren und den Planer ein erweiterter Planungsspielraum. Allerdings ist durch die Vorgabe von Höchstwerten für den spezifischen, bezogenen Transmissionswärmeverlust H´T sichergestellt, dass ungeachtet der Kompensationsmöglichkeit zwischen der baulichen und anlagentechnischen Seite Mindestanforderungen an den Wärmeschutz erfüllt sind.

Für die Zukunft sind in der EU weitere Verbesserungen der Energieprofile von Gebäuden geplant. Ein Hauptelement ist die Schaffung eines verbindlichen Rahmens zur Berechnung der integrierten Energieprofile von Gebäuden. Weiterhin sind Zertifizierungssysteme vorgesehen, die es erlauben, die energetische Effizienz von Gebäuden direkt zu vergleichen, sowie die öffentliche Anbringung der Zertifikate (Energiepässe) im Bereich öffentlicher Gebäude.

 

Literatur:

[1] Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen: Auswertungstabellen zur Energiebilanz für die Bundesrepublik Deutschland 1990 – 2003, Tabelle 2.1, Oktober 2004
[2] VDEW-Materialien: Endenergieverbrauch in Deutschland 2002, M-19/2003, Tafel 1.2, Fassung 12/2003
[3] Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Energieforschung, Juli 2001
[4] VDEW-Materialien: Endenergieverbrauch in Deutschland 2002, M-19/2003, Tafel 4, Fassung 12/2003
[5] Hegner H.-D.: Die neue Energieeinsparverordnung – Perspektiven für das energieeffiziente und umweltschonende Bauen, Bauphysikkalender 2001, Ernst & Sohn Verlag 2001, Seiten 59-108



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