Am 1. Oktober 2007 ist Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007) in Kraft getreten. Sie hat wesentliche Neuerungen für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude, sowie für neu zu errichtende Nichtwohngebäude mit sich gebracht.
Bestandsgebäude:
Die Verordnung betrifft zunächst Wohngebäude, die bis 1965 fertiggestellt worden sind. Für diese Gebäude gilt seit 1. Juli 2008, dass der Eigentümer bei Neuvermietung, Verkauf, Verpachtung und Verleasen auf Verlangen den Energieausweis vorlegen muss. In einem zweiten Schritt folgen Wohngebäude mit Baufertigstellung ab 1966. Hier gilt die Ausweispflicht ab 1. Januar 2009. Für Nichtwohngebäude läuft die Übergangsfrist zum 1. Juli 2009 aus. Bei förderfähigen Vorhaben ist in der Regel heute schon ein Energieausweis zu erstellen.
Diese Regelungen gelten ebenso, wenn nur Teile eines Gebäudes betroffen sind, z. B. wenn eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus verkauft wird. Auch in diesem Fall muss der Verkäufer einem potenziellen Käufer den Energieausweis "... zugänglich machen, spätestens unverzüglich, nachdem der potenzielle Käufer dies verlangt hat." (EnEV 2007).
Energieausweise werden immer für das gesamte Gebäude angefertigt. Bei zusammengebauten Gebäuden oder bei Gebäuden, welche über eine gemeinsame Heizzentrale beheizt werden, ist im Einzelfall zu entscheiden, ob diese Gebäude zusammengefasst werden. Für eine einzelne Wohnung in einem Mehrfamilienwohnhaus kann nach dem derzeitigen Rechenverfahren kein Energieausweis angefertigt werden.
Neubauten:
Bei den Neubauten ist immer ein Energieausweis anzufertigen. Bei den Wohngebäuden war dies schon längere Zeit Pflicht. Seit In-Kraft-Treten der EnEV 2007 muss nun auch für Nichtwohngebäude ein Energieausweis erstellt werden. Zur Berechnung wurde ein neues Regelwerk, die DIN V 18599, geschaffen.
Ausblick auf 2009:
Am 1. Januar 2009 tritt das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) in Kraft. Betroffen sind hiervon zunächst Neubauten, deren Wärmebedarf zukünftig durch anteilige Nutzung von regenerativer Energie gedeckt werden muss. Alternativ können Ersatzmaßnahmen zur zusätzlichen Energieeinsparung angewendet werden.
Die Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) tritt nicht wie vorgesehen am 1. Januar in Kraft, sondern vermutlich erst im Laufe des Jahres 2009. Die neue Verordnung will die Energieeffizienz im Gebäudebereich deutlich erhöhen. So ist bei der Errichtung von Neubauten und größeren Änderungen im Gebäudebestand eine Verschärfung der Anforderungen, insbesondere an den Primärenergiebedarf, um 30 % vorgesehen.
Öffentliche Förderprogramme werden sich an den neuen Anforderungen orientieren. Die KfW-Bank hat bereits angekündigt, ihre Förderprogramme im Gebäudebereich neu zu strukturieren. So wird es zukünftig die Programme "Energieeffizient sanieren" (Untertitel: CO2-Gebäudesanierungsprogramm) für den Wohnungsbestand und "Energieeffizient Bauen" für den Neubau geben. In Hinblick auf die verschärften Anforderungen der EnEV 2009 um ca. 30 Prozent, wird ein einheitlicher KfW-Effizienzhaus-Standard für Neubau und Komplettsanierung eingeführt. Allerdings soll auch weiterhin energetische Modenisierung in der Breite möglich sein, daher werden verschiedene Förderstufen eingeführt. So wird beispielsweise im Rahmen einer Komplettsanierung das Anforderungsniveau in der Einstiegsförderung lediglich um etwa 15 Prozent angehoben. Zukünftig wird auch die Förderung effizienter Einzelmaßnahmen möglich sein.